Mitgliedschaft
Beitragsordnung der Schützenkameradschaft Albershausen 1883 e.V.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1.Januar eines Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
Die Aufnahmegebühr beträgt:
Für Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag 31.12.) | 0.00 € |
Erwachsene über 18 Jahre | 50.00 € |
Folgende (jährliche) Mitgliedsbeiträge werden erhoben:
Jugendliche/Schüler/Studenten/Azubis/SFJ/BFD | 20.00 € |
Einzelbeitrag | 69.00 € |
Familien-/Partnerbeitrag | 95.00 € |
förderndes Mitglied | 36.00 € |
Zusätzliche Mitgliedschaft beim BDS (jährlich):
Einzelbeitrag (einmalig 10.00 € Anmeldegebühr) | 27.00 € |
Weiterhin gilt:
- Der Stichtag für das Alter ist jeweils der 31.12. des zu zahlenden Jahres.
- Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.
- Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Abbuchung über EDV.
- Bei Neuaufnahmen ist nur die Zahlungsweise – SEPA Lastschrift – möglich.
- Die Änderung der Bankverbindung ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Entgelte wegen aufgelöster Konten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende (31.12.) mit bekannter Kündigungsfrist möglich und muss dem 1. Vorsitzenden schriftlich erklärt werden.
Aufnahmeantrag zum Herunterladen: aufnahmeantrag.pdf